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SF aktuell

24.11.11

Einkommensteuer

Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft (FG)

08.11.11

Steuererklärungsfristen für das Jahr 2010

BMF, gleichlautende Erlasse vom 04.11.2011

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Buchführung

Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB (deutsches Handelsgesetzbuch) zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Dazu gehört jeder, der ein Gewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat. Aber auch für Freiberufler ist eine professionelle Buchhaltung auf freiwilliger Basis wichtig, um z. B. die eigene Geschäftsentwicklung vertrauenswürdig gegenüber Banken darzustellen oder ein aussagekräftiges Controlling aufzubauen.

Als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer sind wir Experten und Dienstleister für den Aufbau und den Betrieb Ihrer Buchführung. Dabei arbeiten wir mit der Profi-Software der DATEV eG, die sich bei unseren Mandanten aus dem Mittelstand, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Immobiliensektor und den Heilberufen bewährt hat. Unsere Dienstleistungen zur Buchführung umfassen:

  • Finanzbuchhaltung: Wir buchen Ihre Geschäftsvorfälle nach den geltenden Regeln, führen eine Offene-Posten-Buchhaltung und reichen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht beim Finanzamt ein..
  • Lohnbuchhaltung: Wir erledigen für Sie die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen.
  • Finanzanalysen: Unsere betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) geben Ihnen regelmäßig (z. B. monatlich) einen kompakten Überblick über Ihre Erlös-, Kosten- und Ergebnissituation. Die BWA wird in der Regel auch von Ihren Banken als Nachweis für Ihre Geschäftsentwicklung benötigt.
  • Controlling: Die Zahlen des externen Rechnungswesens sind auch die Basis für eine interne Kosten- und Leistungsrechnung, mit der Sie Ihr Unternehmen finanzwirtschaftlich steuern können.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!