
BMF, gleichlautende Erlasse vom 04.11.2011
Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB (deutsches Handelsgesetzbuch) zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Dazu gehört jeder, der ein Gewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat. Aber auch für Freiberufler ist eine professionelle Buchhaltung auf freiwilliger Basis wichtig, um z. B. die eigene Geschäftsentwicklung vertrauenswürdig gegenüber Banken darzustellen oder ein aussagekräftiges Controlling aufzubauen.
Als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer sind wir Experten und Dienstleister für den Aufbau und den Betrieb Ihrer Buchführung. Dabei arbeiten wir mit der Profi-Software der DATEV eG, die sich bei unseren Mandanten aus dem Mittelstand, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Immobiliensektor und den Heilberufen bewährt hat. Unsere Dienstleistungen zur Buchführung umfassen:
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!