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SF aktuell

24.11.11

Einkommensteuer

Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft (FG)

08.11.11

Steuererklärungsfristen für das Jahr 2010

BMF, gleichlautende Erlasse vom 04.11.2011

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Jahresabschluss

Das Geschäftsjahr von Unternehmen wird mit dem Jahresabschluss beendet. Er soll nach dem HGB Gläubiger und Eigenkapitalgeber über die finanzwirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren. Außerdem bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Gewinnverteilung.

Freiberufler und Kleinunternehmen erstellen meistens eine Einnahmen-/Überschussrechnung. Der Jahresabschluss von Unternehmen basiert dagegen auf der doppelten Buchführung und besteht aus einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und Anhang. Bei Großunternehmen ist zusätzlich ein Lagebericht erforderlich.

Für mittelständische Unternehmen, primär aus den Regionen Essen und Dortmund, erstellen wir seit vielen Jahren die Jahresabschlüsse. Spezielle Branchenerfahrungen haben wir im Gastgewerbe, Handel, Handwerk sowie bei Heilberufen und Immobiliendienstleistern. Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses gehen wir in zwei Schritten vor:

  1. Zunächst sind vorbereitende Maßnahmen notwendig. Dazu gehören die Inventur, bei der das tatsächliche Vermögen und die Schulden ermittelt werden, die Berücksichtigung von Wertminderungen durch Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen, Rückstellungen sowie Rechnungsabgrenzungen.
  2. Danach werden die Konten abgeschlossen und der endgültige Jahresabschluss festgestellt, der dann im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Während der Jahresabschluss jährlich erfolgt, erstellen wir unterjährig für Sie auch Zwischenbilanzen, wie Quartalsabschlüsse für börsennotierte Unternehmen oder Bilanzen bei Fusionen, Übernahmen oder Liquidationen.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!