
BMF, gleichlautende Erlasse vom 04.11.2011
Das Geschäftsjahr von Unternehmen wird mit dem Jahresabschluss beendet. Er soll nach dem HGB Gläubiger und Eigenkapitalgeber über die finanzwirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren. Außerdem bildet der Jahresabschluss die Grundlage für die Gewinnverteilung.
Freiberufler und Kleinunternehmen erstellen meistens eine Einnahmen-/Überschussrechnung. Der Jahresabschluss von Unternehmen basiert dagegen auf der doppelten Buchführung und besteht aus einer Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und Anhang. Bei Großunternehmen ist zusätzlich ein Lagebericht erforderlich.
Für mittelständische Unternehmen, primär aus den Regionen Essen und Dortmund, erstellen wir seit vielen Jahren die Jahresabschlüsse. Spezielle Branchenerfahrungen haben wir im Gastgewerbe, Handel, Handwerk sowie bei Heilberufen und Immobiliendienstleistern. Bei der Erstellung eines Jahresabschlusses gehen wir in zwei Schritten vor:
Während der Jahresabschluss jährlich erfolgt, erstellen wir unterjährig für Sie auch Zwischenbilanzen, wie Quartalsabschlüsse für börsennotierte Unternehmen oder Bilanzen bei Fusionen, Übernahmen oder Liquidationen.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!